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Kreditratgeber-Glossar


Güterstand
Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten untereinander. Der gesetzliche Güterstand ist die „Zugewinngemeinschaft. Hier behält jeder Ehegatte sein Eigentum, im Todesfall oder bei einer Trennung wird der Vermögenszuwachs durch Geld ausgeglichen. Bei der Gütergemeinschaft besteht gemeinsames Eigentum. Eine Gütertrennung liegt dann vor, wenn beide Ehegatten ihr Eigentum für sich behalten. Die beiden letzten Formen, die ja von der gesetzlich sonst automatisch in Kraft tretenden Zugewinngemeinschaft abweichen, müssen in das Güterrechtsregister eingetragen werden. Für Kredite haftet grundsätzlich der Ehegatte mit seinem Vermögen, der den Kreditvertrag unterschrieben hat und damit Schuldner ist. Vorsicht in diesem Zusammenhang vor gemeinsamem Unterzeichnen eines Kreditvertrages.






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