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| Juristische Personen |
| Hierbei handelt es sich um Körperschaften und Vermögensmassen, die vom Gesetzgeber mit der Rechtsfähigkeit ausgestattet sind und damit u. a. auch kreditfähig. Sie können selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein. Zu juristischen Personen gehören z. B. eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), Genossenschaften, Stiftungen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. |
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