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| Zwangsversteigerung |
| Nach Erteilung eines Vollstreckungstitels darf der Gerichtsvollzieher eine entsprechende Sache verwerten, sie also zwangsvollstrecken. Im Rahmen eines staatlichen Hoheitsaktes gelangt eine Sache in die Zwangsversteigerung. Gepfändete Sachen kommen in eine öffentliche Versteigerung. |
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