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| Versteigerung |
| Ein meist öffentliches Bietverfahren zum Verkauf von Gegenständen an den Meistbietenden nennt man Versteigerung. Für eine gewerbsmäßige Versteigerung benötigt der Auktionator eine Erlaubnis. Das Zwangsversteigerungsgesetz regelt den Ablauf einer öffentlichen Versteigerung. Darin sind auch die Interessen des Eigentümers des Versteigerungsgutes beachtet. |
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