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| Sicherungsabtretung |
| Zur Sicherung von Krediten kann man Forderungen und andere Rechte abtreten (Zession). Zwischen einem bisherigen Forderungsinhaber (Zedent) und einem neuen Forderungsinhaber (Zessionar) kann durch eine formlose Einigung ein Gläubigerwechsel erfolgen. Ein möglicher Drittschuldner muss zur Gültigkeit nicht benachrichtigt zu werden. |
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