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| Selbstschuldnerische Bürgschaft |
| Im Fall einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Schuldner Vollkaufmann oder hat ausdrücklich auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Nach Aufforderung durch den Gläubiger muss der Bürge sofort zahlen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Besteht die Hauptforderung jedoch nicht oder wird angefochten, gilt auch die selbstschuldnerische Bürgschaft nicht, da sie ihr untergeordnet ist. |
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