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| Nachbürgschaft |
| Fällt der erste Bürge aus, tritt der Nachbürge an dessen Stelle. Für Gläubiger bedeutet ein Nachbürge somit eine doppelte Sicherheit. Wird der Nachbürge in Anspruch genommen und zahlt, hat er wiederum einen Erstattungsanspruch gegenüber dem ersten Bürgen. |
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