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| Lohnpfändung |
| Der pfändbare Teil des Lohnes kann durch Zustellung eines „Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ beim Arbeitgeber durch den Gläubiger eingezogen werden. Die Höhe des pfändbaren Lohnes hängt vor allem von der Zahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen des Schuldners ab. |
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