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| Bankvollmacht |
| Mittels Bankvollmacht darf ein Bevollmächtigter sämtliche Rechtshandlungen gegenüber der Bank ausführen, die in der Wirkung wiederum den Vollmachtgeber betreffen. Darin beinhaltet ist auch die Stellung von Sicherheiten und die Aufnahme von Krediten. |
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