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| Wucherzins |
| Als Wucherzins gilt ein Zinssatz, der das Doppelte des marktüblichen Zinssatzes übersteigt. Lassen sich weitere Kriterien wie Unwissenheit oder Ausnutzung einer Notlage nachweisen, kann der zugrunde liegende Kreditvertrag sittenwidrig sein und damit für nichtig erklärt werden. |
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