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| Schuldnerverzeichnis |
| Beim Amtsgericht wird ein Verzeichnis der Personen geführt, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen Haft zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeordnet ist. Nach drei Jahren oder nach Begleichung der Schuld wird die Eintragung auf Antrag des Schuldners gelöscht. Über ein öffentliches Druckerzeugnis dürfen die Inhalte des Schuldnerverzeichnis nicht verbreitet werden. Auf Anfrage wird aber Auskunft gegeben. |
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