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| Pfandschein |
| Gibt man einen Gegenstand in Pfandleihe, erhält der Darlehensnehmer vom Pfandleiher eine Bescheinigung, den Pfandschein. Hat man das Darlehen inklusive Zinsen und Kosten zurückbezahlt, bekommt man den Gegenstand nur dann zurück, wenn man den Pfandschein vorlegen kann. Der Pfandschein ist ein Legitimationspapier. |
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