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| Moratorium |
| Die Vereinbarung eines Zahlungsaufschubes (Stundung) durch den Gläubiger wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten eines größeren Schuldnerkreises nennt man Moratorium. So kann z. B. die Bundesregierung vorübergehend anordnen, dass einzelne oder alle Kreditinstitute ihre Zahlungen aussetzen und Wertpapierbörsen geschlossen werden, wenn sonst schwerwiegend Gefahren für die Gesamtwirtschaft zu befürchten sind. |
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