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| Mahnverfahren |
| Ein Mahnverfahren soll möglicherweise nicht bestrittene Ansprüche auf eine Geldsumme schnell und ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel führen. Zunächst wird der Schuldner durch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides aufgefordert, den Anspruch nebst Zinsen binnen zwei Wochen zu erfüllen oder Widerspruch einzulegen. Bei einem formlosen Widerspruch geht der Rechtsstreit an das zuständige Gericht. Wird kein Widerspruch eingelegt und auch nicht bezahlt, ergeht Antrag auf Vollstreckungsbescheid, der einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil entspricht. Dieser Vollstreckungstitel kann innerhalb von zwei Wochen mit Einspruch angefochten werden. Vgl. auch „Zwangsvollstreckung“. |
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