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| Mahnbescheid |
| Im Rahmen eines Mahnverfahrens richtet ein Gläubiger über das zuständige Amtsgericht eine Zahlungsaufforderung an einen Schuldner. Die Zustellung des Mahnbescheids unterbricht die Verjährung.
Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden.
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