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| Rückkaufswert |
| Möchte ein Versicherungsnehmer seine Kapitallebensversicherung vor deren Ablauf aufheben, steht ihm dafür ein bestimmter Geldbetrag zu, der Rückkaufswert. Das angesparte Kapital zuzüglich der verrechneten Erträge abzüglich der Risikoprämie ergibt den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der Beleihungswert von Lebensversicherungen als Kreditsicherheit. |
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