|
 |
| Lohnabtretung |
| Bei Ratenkrediten wird als Sicherheit oft eine Lohnabtretung vereinbart. Kann ein Kredite nicht vertragsgemäß zurückgezahlt werden, legt der Kreditgeber eine sogenannte Zession beim Arbeitgeber offen. Dieser darf an den Arbeitnehmer dann nur noch den nicht pfändbaren Teil des Lohnes auszahlen. Der pfändbare Teil wird dem Kreditgeber direkt überwiesen. Achtung: soweit es gesetzlich zulässig ist, tritt man mit einer Lohnabtretung gleichzeitig auch Ansprüche aus Sozialversicherungen ab. |
|
 |
|