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| Pfändungsrecht |
| Ist das Recht, auf eine Sache durch Pfändung die Zwangsvollstreckung auszuüben. Mit diesem Recht geht ein staatlicher Hoheitsakt einher, z. B. indem der Gerichtsvollzieher die Sache in Gewahrsam nimmt oder das Pfandzeichen („Kuckuck“) anbringt. Die Verwertung gepfändeter Gegenstände darf ebenfalls nur durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. |
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